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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) spielt, als Sondervorschiften gegenüber dem BGB, bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden, die entscheidende Rolle. Der neue Handkommentar Der HK-WBVG setzt praxisgerechten Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge: Anwendungsbereich WBVG Vorvertraglicher Informationsanspruch der Bewohner Abschluss und Kündigung des Heimvertrages Geschäftsunfähigkeit ...

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